Die Errichtung der Windmühle, heute ein Wahrzeichen der Stadt Rodenberg, beginnt nach allgemeinen und speziell der Mithoffschen Geschichtsschreibung mit einem Beschluss des Rates im Jahr 1849: Man möge eine stadteigene Windmühle auf dem Alten Rodenberge errichten!

So einfach war jedoch damals nicht, denn es gab ja bereits zwei Mühlen: die Maschmühle an der Domäne und die Burgmühle in der Stadt. Diese unterstanden den wechselnden Domänenpächtern, die ihr Land und auch diese beiden Mühlen vom Kurfürsten von Hessen gepachtet hatten.

Eine stadteigene Wassermühle gab es bis 1729 am Ende der Mühlenstraße (daher der Straßenname) an der Steinaue, die jedoch bei einem Hochwasser fortgespült wurde. Ab dann galt für die Rodenberger und Grover Bürger ein Mahlzwang in den beiden landgräflichen und später kurfürstlichen Mühlen.

Im Vorfeld des Ratsbeschlusses gab es mehrere Versuche, diesen Mahlzwang aufzuheben. Anlass waren die langen Wartezeiten an der Mühle („Wer zuerst kommt mahlt zuerst“) und die mangelnde Ehrlichkeit der Müller, die wohl häufig etwas mehr als den ihnen zustehenden 10%igen Anteils am Mehl behielten. Die Müller unterstanden dem Domänenpächter und mussten aber auch ihre Kunden bedienen. Diese Situation wird häufig als Ursprung des Begriffes „Zwickmühle“ genannt.

Im Zuge der (letztendlich gescheiterten) Märzrevolution im Jahr 1848 kam es auch in Kurhessen zu Aufständen. Anlass waren die gegen die ab 1815 nach dem Ende der Napoleonischen Kriege herrschenden Mächte der Restauration. Speziell der Hess. Kurfürst war ein wahrer Meister in der Restitution der unter Napoleon eingeführten Rechte. Missernten und allgemeine damit einhergehenden Armut Anfang des 19. Jahrhunderts taten ihr übriges. Diese allgemeine Perspektivlosigkeit ließ die Anzahl der Auswanderer nach Amerika sprunghaft ansteigen.

Rodenberg war ein „Hotspot“ der Aufstände und sie waren nur mit großen Mengen an Bier und Brandwein, gespendet vom Domänenpächter, zu beruhigen. Wir erinnern uns: Die Domäne befand sich noch im Herzen der Stadt. Landrat war zu dieser Zeit ein Herr von Stierenberg, der sich nicht nur sehr um die Menschen bemühte, sondern gegenüber seinem Landesherren sein Tun sehr auch genau dokumentiere – nachzulesen im ungeliebten dritten Band der Chronik der Stadt Rodenberg. Vor dem Hintergrund der Aufstände versprach Stierenberg, sich der Nöte der Bürger anzunehmen. Sie sollten ihre konkreten Forderungen aufschreiben und er würde diese dem Kurfürsten zuleiten.

Diese Liste wurde am 22. März 1948 erstellt und von 66 Rodenberger Bürgern unterschrieben. Punkt eins einer Liste von 13 Forderungen beschäftigt sich mit der einer Erleichterung des Zolls. „Wer die (…) Grafschaft Schaumburg kennt, der weiß, dass man überall, rück- und vorwärts auf jede Viertelstunde eine Grenze hat (…)“.
Punkt zwei betraf die Verminderung der Salzsteuer. Die Rodenberger mussten das Salz aus der eigenen Saline übermäßig hoch bezahlen und „ausländisches“ Salz wurde eingeschwärzt.
Schon Punkt drei beschäftigt sich mit der Windmühle:

“ 3. Um Ertheilung der Erlaubnis zur Anlegung einer Windmühle, worum wir ohnlängst gebeten, deren Genehmigung aber, wie verlautet, auf Betreiben des hiesigen Domänenpächters durch den Rentmeister Keyser hintertrieben werden solle, indem ein in der Burgmühle vorzunehmende Reparatur vorgespiegelt wird.
Zweifache Noth bringt uns hierzu, einmal, weil fast jährlich sowohl bei des Sommers-Dürre als des Winterfrost ein Wassermangel eintritt und dann das erforderliche Brodkorn in einer unangemessenen Zeit nicht gemahlen und dem Bedürfniß abgehalten werden kann, zum andern aber um eine Conkurrenz zu bilden und dem Wucher eines Einzelnen, des Domänenpächters, dem man zugleich die hiesigen beiden Mühlen zu geben für nöthig gefunden hat, zu begegnen.“

Es ist derzeit nicht bekannt wann die Erlaubnis erteilt wurde. Jedenfalls wurde schon im darauf folgenden Jahr der Ratsbeschluss gefasst.

Am Ende des Bittschreiben findet sich folgende bemerkenswerte Feststellung:

Nicht blos allein die großen Gutsbesitzer, noch weniger die Domainenpächter bilden den Staat, sondern vielmehr alle Landesbewohner — wir alle — und ein unumstößIicher Platz ist der „daß geht es den Allgemeinen wohl, dann geht es auch dem Einzelnen wohl!“

Dieser Grundsatz fand sich aber erst einhundert Jahre später im Grundgesetz der Bundesrepublik wieder.

Noch eine Anmerkung zum aktuellen Zustand der Windmühle: Es ist noch nicht lange her, da wurde das Innenleben, wie die mächtigen eichenen Deckenbalken, erneuert. Leider dringen derzeit große Mengen an Regenwasser unterhalb der Mauerkrone ein, sodass die Deckenbalken aller Etagen bei entspr. Witterung völlig durchfeuchtet sind. Bleibt der Zustand unverändert, werden die Deckenbalken in wenigen Jahren wieder erneuert werden müssen. Für den Verein als Betreiber und speziell die Stadt als Eigentümer bleibt noch viel Luft nach oben, was die Unterhaltung der Mühle betrifft.