Kleine Schilder an hohen Masten.
Fährt ein Autofahrer in eine der neu geschaffene Tempo-30-Zone, z.B. im Norden von Rodenberg ein (Grover Str. Bassenbrink, Deisterstr. u.a.), fallen ihm sehr kleine Schilder an hohen Masten auf. So klein und so hoch das jeder denkt: „Die meinen das gar nicht so…!“ Und so fahren sie dann auch…
Wenn eine Tempo-30-Zone nicht funktioniert, liegt das natürlich nicht allein an der fehlerhaften Beschilderung. Eine korrekte Beschilderung ist aber erste Voraussetzung für die Funktion.
Als Anlieger fand ich es ganz toll, das die Stadt die Zone eingerichtet hat. Allerdings habe ich nicht erwartet, dass nun alle 30 km/h fahren. Aber nun sind es 50 km/h mindestes und viele sind auch deutlich darüber. Fährt man – im einigen Selbstversuchen geprobt – 30 km/h, wird man nach wenigen Metern überholt. Es gibt also keine Veränderung.
Rechtslage.
Zurück zur Beschilderung: Die Schildermasten an den Eingängen zur Zone sind irgendwo zwischen 2,7 und 3 Metern zur Unterkante des Schildes und die Zonenschilder mit knapp 60 cm Kantenlänge sehr klein. Nun ist ja bei uns in Deutschland alles geregelt. Auskunft gibt die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)“. Unter „III Allgemeines über Verkehrszeichen“ heißt es unter 13.a: „Die Unterkante der Verkehrszeichen sollte sich (…) 2 Meter über Straßenniveau befinden.“
Über die Größe sagt die gleiche Verwaltungsvorschrift: „Die Größe von Zonenzeichen, z. B. Zeichen 270.1,sollte sich nach dem darauf enthaltenen Hauptzeichen richten.“ Das Hauptzeichen ist die „30“ im roten Kreis. Da dieses runde (Haupt-) Zeichen bereits 60 cm im Durchmesser sein muss, sind die hier verwendeten Zonenschilder mit insges. 60 cm Kantenlänge deutlich zu klein. Bei einer Häufung von Schildern (an der Einmündung Allee zur Grover Str. stehen insges. 15 Schilder!) erwartet die Vorschrift, dass die wichtigen Zeichen z.B. durch Übergröße zu erkennen sein müssen. Zudem muss an einigen Einfahrten die Geschwindigkeit auf wenigen Metern von den vorher erlaubten 70 km/h auf 50 Km/h und dann auf 30 km/h reduziert werden. Die richtige Größe wären Schilder mit 80 cm Kantenlänge.
Mal nebenbei: Muss in einer Tempo 30 Zone noch alle hundert Meter vor Fahrbahnschäden gewarnt werden…?
Ausgehend von o.a. Vorschrift sind in Rodenberg alle Tempo 30 Zonen, wie z.B. die Wohngebiete Steinriesen und Kammer, falsch beschildert. Eine Ausnahme bildet die erste in Rodenberg eingerichtete Tempo 30 Zone im Wohngebiet Suntalstraße-West. Richtige Größe (80x80cm) und richtige Höhe (2 Meter). Es geht doch ..!
Neben den Zonenschildern sind viele Ortsschilder und andere Schilder deutlich zu klein und zu hoch angebracht.
Konsequenzen.
Der ein- oder andere könnte das Thema für kleinlich halten. Doch man stelle sich mal vor, es gibt tatsächlich mal eine Geschwindigkeitskontrolle der Polizei (zugegeben: sehr unwahrscheinlich) und da wird jemand mit 51 km/h in einer Tempo 30 Zone erwischt. Das bedeutet vier Wochen zu Fuß gehen. In unserem „Rechtsmittelstaat“ nimmt sich der Erwischte sicherlich einen Anwalt und der wird dann dem Richter sagen, dass sein Mandant die Schilder ja gar nicht erkennen konnte: Unzulässig hoch angebracht und viel zu klein. Selbst die autom. Verkehrszeichenerkennung in seinem modernen Auto hat nicht angeschlagen.
Das Verfahren würde würde mit Sicherheit eingestellt!
Wenn eine Beschilderung keinerlei Wirkung hat, sie nicht rechtsverbindlich ist und das Gebot auch nicht überwacht wird, kann sie auch entfernt werden. Das ergibt ein übersichtliches Straßenbild und darüber hinaus jede Menge wertvollen Metallschrott.
Natürlich habe ich die Samtgemeinde um eine Stellungnahme gebeten. Ergebnis: Keine Antwort.
Ich bleibe dran …